Wer hilft uns helfen?
Seit drei Jahrzehnten fördert die Suchthilfestiftung bundesweit zahlreiche Projekte der Suchtkranken-Selbsthilfe. Dabei investieren wir beträchtliche Summen in Betriebseinrichtungen, Fahrzeuge, Maschinen, Arbeitsplätzen und Ausbildungsförderungen.
Bei unserem Vorhaben, ehemals Suchtkranken eine echte Perspektive zu geben, unterstützen uns Menschen, die wie wir fest daran glauben, dass jeder eine zweite Chance verdient.
Gerichte und ihre Geldauflagen
Bußgelder, die uns von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten zugewiesen werden, sind uns eine wirklich große Hilfe. Delikte, bei denen Alkohol und/oder Drogen eine Rolle spielen, werden bei Gericht oft mit Geldauflagen belegt. Wird diese Geldauflage schließlich unserer gemeinnützigen Suchthilfestiftung zugewiesen, wird gut beendet, was schlecht begann. Büßen und bereuen haben hier ihren unmittelbaren Sinn.
Spender, die an unsere Projekte glauben
Sie sehen den Vorteil einer positiven Entwicklung der Betroffenen und den immensen sozialen volkswirtschaftlichen Nutzen der wieder eingegliederten Menschen in unserer Gesellschaft.
Co-Stifter. Zustiftungen sind steuerlich relevant
Seit der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts von 2007 profitieren Zustifter durch interessante steuerliche Vorteile.
Dabei unterscheidet das Gesetz bei Zustiftungen zwischen zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Zuwendungen in das Stiftungsvermögen. Die nicht zweckgebundene Zustiftung geht in das allgemeine Stiftungsvermögen über und dient gleichermaßen allen Projekten, die wir aus dem Stiftungsvermögen heraus fördern. Bei den zweckgebundenen Zuwendungen können Sie vorab festlegen, dass die Erträge Ihrer Zustiftung ganz bestimmten Projekten der Suchthilfestifung zugutekommen.
Erblasser. Ihr Erbe tut noch lange Gutes
Kein (würdiger) Erbe in Sicht, dafür jedoch gute Gründe, sich für das Gute im Leben bedanken und dabei Zeichen zu setzen? Setzen Sie die Suchthilfestiftung in Ihrem Testament als (Mit-)Erben ein und Sie können sicher sein, dass auch nach Ihrem Ableben Ihr Vermögen sinnvoll verwendet wird.
Formulieren Sie Ihren letzten Willen in einem eigenhändigen, handschriftlichen Testament oder lassen Sie Ihr Testament von einem Notar aufsetzen. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille ohne Einschränkungen gilt.


