Bußgelder/Geldauflagen helfen
Geldauflagen helfen, suchtfreies Leben zu erlernen
Bei Strafprozessen werden Verurteilte oft mit Geldauflagen belegt. Im Volksmund werden diese gerne auch Bußgeld genannt. Aus gutem Grund:
Büße – und tue Gutes dabei
Das Gute daran: Egal wie hoch die Geldauflage ist und egal wie schmerzlich das für den Verurteilten auch ist: Sobald eine Geldauflage an die Suchthilfestiftung geht, erreicht sie tatsächlich etwas Sinnvolles. Das Bußgeld hilft ehemals Suchtkranken wieder auf die Beine – und das ist gut für alle.
Für Staatsanwälte und Strafrichter
In der OLG-Liste finden Sie uns seit 1981. Wir entsprechen dem § 93 Abs. 4 der Richtlinien für das Straf-und das Bußgeldverfahren (RiStBV). Auf Nachfrage halten wir für Sie spezielles Informationsmaterial bereit. Bitte füllen Sie dazu unser Formular aus und Sie erhalten umgehend das Gewünschte.
